Energieausweise

Mit der Einführung der Energieeinsparverordnung EnEV 2007 wird der Energieausweis für das Gebäude schrittweise zur Pflicht. Für Wohngebäude gilt diese Pflicht bereits seit dem 01. Juli 2008. Wer sein Haus oder eine Wohnung vermieten, verpachten oder verkaufen möchte muß auf Verlangen des Käufers bzw. des Mieters einen Energieausweis vorlegen.

Die sogenannte Engergiekennzahl, die in jedem Ausweis enthalten sein muß, kann mit zwei unterschiedlichen Berechnungsverfahren ermittelt werden.

  • Anhand der Energieverbräuche der letzten drei Heizperioden kann ein verbrauchsorientierter Energieausweis erstellt werden. Die so ermittelte Engergiekannzahl ist abhängig vom Nutzerverhalten und den Leerständen.
  • Genauer kann die Energiekennzahl eines Gebäudes anhand des Energiebedarfes errechnet werden. Der bedarfsorientierte Energieausweis wird anhand der vorhanden Anlagentechnik (Heizung) und der Gebäudeaußenflächen (Dach, Außenwände, Fenster und Kellerdecke) ermittelt.

Gerne berate ich Sie welcher Energieausweis für Ihr Gebäude am sinnvollsten ist.

Veranschaulichung zur Aussagekraft der beiden Berechungsverfahren: Die bedarfsorientierte Energiekennzahl ist vergleichbar mit der Herstellerangabe eines Autoherstellers zum Kraftstoffverbauch in Liter pro Hundert km. Die verbrauchsorientierte Energiekennzahl gibt den Verbauch eines bestimmten Benutzers wieder.

Gerne erstellen wir Ihnen auch den Energieausweis mit zusätzlichen Qualitätsstandards die von der Deutschen Energie Netzagentur.