Mit der Einführung der Energieeinsparverordnung EnEV 2007 wird der Energieausweis für das Gebäude schrittweise zur Pflicht. Für Wohngebäude gilt diese Pflicht bereits seit dem 01. Juli 2008. Wer sein Haus oder eine Wohnung vermieten, verpachten oder verkaufen möchte muß auf Verlangen des Käufers bzw. des Mieters einen Energieausweis vorlegen.
Die sogenannte Engergiekennzahl, die in jedem Ausweis enthalten sein muß, kann mit zwei unterschiedlichen Berechnungsverfahren ermittelt werden.
Gerne berate ich Sie welcher Energieausweis für Ihr Gebäude am sinnvollsten ist. Rufen Sie mich unter 0451 21624 an oder senden Sie mir eine Email.
Veranschaulichung zur Aussagekraft der beiden Berechungsverfahren:
Die bedarfsorientierte Energiekennzahl ist vergleichbar mit der Herstellerangabe eines Autoherstellers zum Kraftstoffverbauch in Liter pro Hundert km. Die verbrauchsorientierte Energiekennzahl gibt den Verbauch eines bestimmten Benutzers wieder.